Zu den Warnsymptomen, die unbedingt abgefragt werden müssen, zählen Visusminderung, akute Bulbusschmerzen und akute Photophobie. Bei Traumata, Verdacht auf Hornhautbeteiligung, akute Visusminderung/Photophobie und akuten Bulbusschmerzen ist unmittelbar notfallmässige ophthalmologische Mitbeurteilung nötig. Beim Einsatz ophthalmologischer Medikamente gilt es sorgfältig abzuwägen zwischen Nutzen und Nebenwirkungsrisiken.